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Zur Beachtung
Ab 1. Juni 2026 gilt ein striktes Rauchverbot (inkl. E-Zigaretten/Vapes) auf Schulgeländen, an ÖPNV-Haltestellen sowie auf Kinderspielplätzen.
Wesentliche Änderungen im Landesnichtraucherschutzgesetz ab 01.06.2026:
- Schulen: Vollständiges Rauchverbot auf dem gesamten Schulgelände (inkl. Außenbereiche, Pausenhöfe, Parkplätze) für alle Personen.
- ÖPNV: Rauchverbot an Haltestellen des öffentlichen Personennahverkehrs.
- Spielplätze: Absolutes Rauchverbot auf öffentlich zugänglichen Kinderspielplätzen.
- Dampfprodukte: Die Verbote umfassen auch E-Zigaretten, E-Shishas, Tabakerhitzer und Wasserpfeifen!
Für unser Schulzentrum gilt:
- Ab Montag, dem 01.06.2026 darf auf dem gesamten Schulgelände nicht mehr geraucht werden.
- Es gibt dann keine ausgewiesenen Raucherplätze mehr!
- Auch auf dem Parkplatz darf nicht geraucht werden!
- Bei Zuwiderhandlung droht ein Bußgeld von 40,00 €. Dieses kann sich nach dem Ermahnungsfall auf 200,00 € erhöhen.




