Landesnichtraucherschutzgesetz

Rauchverbot

Ab 1. Juni 2026 gilt ein striktes Rauchverbot (inkl. E-Zigaretten/Vapes) auf Schulgeländen, an ÖPNV-Haltestellen sowie auf Kinderspielplätzen.
Wesentliche Änderungen ab 01.06.2026:

  • Schulen: Vollständiges Rauchverbot auf dem gesamten Schulgelände (inkl. Außenbereiche, Pausenhöfe, Parkplätze) für alle Personen.
  • ÖPNV: Rauchverbot an Haltestellen des öffentlichen Personennahverkehrs.
  • Spielplätze: Absolutes Rauchverbot auf öffentlich zugänglichen Kinderspielplätzen.

Dampfprodukte: Die Verbote umfassen auch E-Zigaretten, E-Shishas, Tabakerhitzer und Wasserpfeifen!

Hinweise

  • Ab Montag, dem 01.06.2026 darf auf dem gesamten Schulgelände nicht mehr geraucht werden.
  • Es gibt dann keine ausgewiesenen Raucherplätze mehr!
  • Auch auf dem Parkplatz darf nicht geraucht werden!
  • Bei Zuwiderhandlung droht ein Bußgeld von 40,00 €. Dieses kann sich nach dem Ermahnungsfall auf 200,00 €  erhöhen.