Schulordnung 2025
Präambel
Überall, wo Menschen zusammenleben, können Konflikte auftreten. Diese Schulordnung soll helfen, Konflikte im Bereich Schule zu vermeiden. Im Folgenden wird der Begriff Schüler und Lehrer verwendet, es gilt jedoch gleichermaßen für Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und LehrerÜberall, wo Menschen zusammenleben, können Konflikte auftreten. Diese Schulordnung soll helfen,
Konflikte im Bereich Schule zu vermeiden. Im Folgenden wird der Begriff Schüler und Lehrer
verwendet, er gilt jedoch gleichermaßen für Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer.Jeder Schüler ist zum regelmäßigen und ordnungsgemäßen Schulbesuch verpflichtet (§72 Abs. 3 SchG).
Krankheit muss unverzüglich durch die Eltern, den Ausbildungsbetrieb oder den volljährigen Schüler
der Schule gemeldet werden. Wer aus den in der Schulbesuchsverordnung geregelten Gründen
beurlaubt werden möchte, hat dazu rechtzeitig vorher schriftlich vom Klassenlehrer bzw. von der
Schulleitung die Erlaubnis einzuholen (siehe auch: "Merkblatt zur Schulbesuchsverordnung"). Aus
privaten bzw. geschäftlichen Gründen versäumter Unterrichtsstoff ist nachzuholen.
Schulbesuch
Jede Schülerin, jeder Schüler ist zum regelmäßigen und ordnungsgemäßen Schulbesuch verpflichtet. Krankheit muss unverzüglich durch die Eltern, den Ausbildungsbetrieb oder den volljährigen Schüler der Schule gemeldet werden. Wer aus den in der Schulbesuchsverordnung geregelten Gründen beurlaubt werden möchte, hat dazu vorher schriftlich vom Klassenlehrer bzw. von der Schulleitung die Erlaubnis einzuholen (siehe auch: "Merkblatt zur Schulbesuchsverordnung"). Aus privaten bzw. geschäftlichen Gründen versäumter Unterrichtsstoff ist nachzuholen.
Ordnung und Sauberkeit
Wir alle legen Wert darauf, dass unsere Schule sauber und gepflegt ist. Deshalb gehören Abfälle (Papier und Karton, Blechdosen, Aluminium, Flaschen, Batterien, Kunststoff und Restmüll) in die jeweiligen Behälter.
In den Unterrichtsräumen und Fluren dürfen nur verschließbare Getränkeflaschen benutzt werden (keine Dosen, Getränkekartons und Becher). Während des Unterrichts ist es nicht erlaubt, Getränke und Speisen auf den Tischen oder Fensterbänken aufzubewahren.
Jede Klasse ist im Besonderen für die Ordnung und Sauberkeit in ihrem Klassenzimmer verantwortlich. Es ist dafür zu sorgen, dass nach Beendigung des Unterrichts die Fenster geschlossen, die Tafel gereinigt, die Stühle auf den Tisch gestellt, die Ablagefächer geleert und die Abfälle vom Boden aufgelesen sind (siehe auch: Aushang im Klassenzimmer „Ordnung und Sauberkeit im Klassenzimmer“).
Es ist nicht gestattet, Werbematerial im Schulgebäude oder auf dem Parkplatz zu verteilen.Wir alle legen Wert darauf, dass unsere Schule sauber und gepflegt ist. Deshalb gehören Abfälle (Papier
und Karton, Blechdosen, Aluminium, Flaschen, Batterien, Kunststoff und Restmüll) in die jeweiligen
Behälter.
Während des Unterrichts ist es nicht erlaubt, Getränke und Speisen auf den Tischen oder
Fensterbänken aufzubewahren.
Jede Klasse ist im Besonderen für die Ordnung und Sauberkeit in ihrem Klassenzimmer verantwortlich.
Es ist dafür zu sorgen, dass nach Beendigung des Unterrichts die Fenster geschlossen, die Tafel
gereinigt, die Stühle auf den Tisch gestellt, die Ablagefächer geleert und die Abfälle vom Boden
aufgelesen sind (siehe auch: Aushang im Klassenzimmer „Ordnung und Sauberkeit im Klassenzimmer“).
Benutzung elektronischer Geräte
Auf dem gesamten Schulgelände und im Schulgebäude sind Störungen jeder Art, die durch elektronische Geräte hervorgerufen werden, nicht zulässig. Die Benutzung elektronischer Geräte ist ausschließlich lautlos gestattet. Im Unterricht dürfen elektronische Geräte nur in Absprache mit der Lehrkraft benutzt werden. Während Prüfungen, Klassenarbeiten, etc. müssen alle elektronischen Geräte abgegeben werden. In diesem Fall kann bereits das Mitführen als Täuschungshandlung gewertet werden. Weder die Schule noch der Schulträger haften für abhanden gekommene Gegenstände. Ton- Bild- und Videoaufnahmen sind ohne die ausdrückliche Zustimmung der aufgenommenen Personen und ohne Einhaltung der Datenschutzbestimmungen auf dem gesamten Schulgelände verboten.Auf dem gesamten Schulgelände und im Schulgebäude sind Störungen jeder Art, die durch
elektronische Geräte hervorgerufen werden, nicht zulässig. Die Benutzung elektronischer Geräte ist
ausschließlich lautlos gestattet. Im Unterricht dürfen elektronische Geräte nur in Absprache mit der
Lehrperson benutzt werden. Während Prüfungen, Klassenarbeiten, etc. müssen alle elektronischen
Geräte abgegeben werden. In diesem Fall kann bereits das Mitführen als Täuschungshandlung
gewertet werden. Weder die Schule noch der Schulträger haften für abhanden gekommene
Gegenstände.
Ton- Bild- und Videoaufnahmen sind ohne die ausdrückliche Zustimmung der aufgenommenen
Personen und ohne Einhaltung der Datenschutzbestimmungen auf dem gesamten Schulgelände
verboten.
Beschädigungen
Wer Beschädigungen feststellt oder verursacht muss diese umgehend im Sekretariat bzw. beim Hausmeister melden, damit größerer Schaden vermieden und die Haftungsfrage schnell geregelt werden kann. Schuldhaft verursachte Beschädigungen verpflichten zum Schadenersatz und können weitere Maßnahmen nach sich ziehen.Wer Beschädigungen feststellt oder verursacht muss diese umgehend im Sekretariat bzw. beim
Hausmeister melden, damit größerer Schaden vermieden und die Haftungsfrage schnell geregelt
werden kann. Schuldhaft verursachte Beschädigungen verpflichten zum Schadenersatz und können
weitere Maßnahmen nach sich ziehen.
Rauchen
Das Landesnichtraucherschutzgesetz schützt Sie vor den Gefahren des Passivrauchens. Deshalb ist das Rauchen im Schulgebäude und auf dem Schulgelände untersagt. Ausgenommen hiervon sind die ausgewiesenen Raucherzonen für volljährige Personen. Wer außerhalb dieser Zonen raucht, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die entsprechende Disziplinarmaßnahmen oder eine Geldbuße nach sich ziehen kann. Dies gilt auch für E-Zigaretten.Rauchen
Das Landesnichtraucherschutzgesetz schützt Sie vor den Gefahren des Passivrauchens. Deshalb ist
das Rauchen im Schulgebäude und auf dem Schulgelände untersagt. Ausgenommen hiervon sind die
ausgewiesenen Raucherzonen für volljährige Personen. Wer außerhalb dieser Zonen raucht, begeht
eine Ordnungswidrigkeit, die entsprechende Disziplinarmaßnahmen oder eine Geldbuße nach sich
ziehen kann. Dies gilt auch für E-Zigaretten. Der Besitz und Konsum von cannabishaltigen Produkten
ist auf dem Schulgelände untersagt.
Mitführen von Waffen und vergleichbaren Gegenständen
Das Mitführen von Waffen jeglicher Art ist auf dem gesamten Schulgelände verboten. Dazu gehören auch Feuerwerkskörper, Reizgas oder sonstige Chemikalien. Ebenso verboten ist das
Mitführen von Waffennachbildungen.Das Mitführen von Waffen jeglicher Art ist auf dem gesamten Schulgelände verboten. Dazu gehören
auch Feuerwerkskörper, Reizgas oder sonstige Chemikalien. Ebenso verboten ist das Mitführen von
Waffennachbildungen und gefährlichen Gegenständen.
Aufenthalt während der Pausen
Die Klassenzimmer sind während der großen Pausen, der Mittagspause und nach Unterrichtsende zu verlassen. Entsprechend werden die Klassenzimmer von den Lehrkräften abgeschlossen. Schülern kann ein Aufenthalt in den Klassenzimmern in Ausnahmefällen von der Fachlehrerin bzw. vom Fachlehrer gestattet werden. Zur Erholung stehen das Außengelände sowie der Aufenthaltsbereich in der Cafeteria zur Verfügung. Geräuschquellen sind während der Pause nicht gestattet (Mobiltelefon, MP3-Player).Die Klassenzimmer sind während der großen Pausen, der Mittagspause und nach Unterrichtsende zu
verlassen. Entsprechend werden die Klassenzimmer von den Lehrkräften abgeschlossen. Schülern kann
ein Aufenthalt in den Klassenzimmern vom Fachlehrer gestattet werden. Zur Erholung stehen das
Außengelände sowie der Aufenthaltsbereich in der Cafeteria zur Verfügung. Geräuschquellen sind
während der Pause nicht gestattet (Mobiltelefon, MP3-Player).
Parken der Fahrzeuge
Motorräder, Mofas und Fahrräder müssen auf den dafür vorgesehenen Abstellplätzen ordnungsgemäß abgestellt werden. Autos sind auf den gekennzeichneten Parkflächen auf dem Parkplatz beim Schulgebäude und den Fahrbahnrändern, sofern kein Park- bzw. Halteverbot besteht, abzustellen. Jede unnötige Lärmbelästigung ist zu vermeiden. Jeder Fahrzeughalter muss darauf achten, dass sein Fahrzeug verschlossen abgestellt ist. Für Diebstähle und Beschädigungen haften die Schule sowie der Landkreis nicht. Daher ist eine Privatversicherung zu empfehlen. Auf dem Parkplatz gilt die Straßenverkehrsordnung.Motorräder, Mofas und Fahrräder müssen auf den dafür vorgesehenen Abstellplätzen ordnungsgemäß
abgestellt werden. Autos sind auf den gekennzeichneten Parkflächen auf dem Parkplatz beim
Schulgebäude und den Fahrbahnrändern, sofern kein Park- bzw. Halteverbot besteht, abzustellen. Jede
unnötige Lärmbelästigung ist zu vermeiden. Jeder Fahrzeughalter muss darauf achten, dass sein
Fahrzeug verschlossen abgestellt ist. Für Diebstähle und Beschädigungen haften die Schule sowie der
Landkreis nicht. Daher ist eine Privatversicherung zu empfehlen. Auf dem Parkplatz gilt die
Straßenverkehrsordnung.
Politische und religiöse Werbung
Politische und religiöse Werbung durch Wort, Schrift, Bild, Gesten und Emblem, das Tragen von Parteiabzeichen sowie parteipolitische Tätigkeit sind auf dem gesamten Schulgelände, innerhalb des Unterrichts sowie während schulischer Veranstaltungen untersagt.Politische und religiöse Werbung durch Wort, Schrift, Bild, Gesten und Emblem, das Tragen von
Parteiabzeichen sowie parteipolitische Tätigkeit sind auf dem gesamten Schulgelände, innerhalb des
Unterrichts sowie während schulischer Veranstaltungen untersagt.
Schlussbestimmungen
Im Rahmen der Schülermitverantwortung können Beschwerden und Anregungen jederzeit über die Klassensprecher/innen beim Klassenlehrer bzw. Verbindungslehrer vorgebracht werden. Die Anweisungen der Lehrkräfte, insbesondere der Aufsichtslehrer/innen sowie der Hausmeister hinsichtlich dieser Schulordnung, sind zu befolgen.Im Rahmen der Schülermitverantwortung können Beschwerden und Anregungen jederzeit über die
Klassensprecher beim Klassenlehrer bzw. Verbindungslehrer vorgebracht werden. Die Anweisungen
aller Lehrpersonen, insbesondere der Aufsichtslehrpersonen sowie der Hausmeister hinsichtlich dieser
Schulordnung, sind zu befolgen.
Friedrichshafen, 1. September 2025
gez. S. Oesterle (Schulleiter)