Schulordnung 2025

Präambel

Überall, wo Menschen zusammenleben, können Konflikte auftreten. Diese Schulordnung soll helfen, Konflikte im Bereich Schule zu vermeiden. Im Folgenden wird der Begriff Schüler und Lehrer verwendet, es gilt jedoch gleichermaßen für Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und LehrerÜberall, wo Menschen zusammenleben, können Konflikte auftreten. Diese Schulordnung soll helfen, 
Konflikte im Bereich Schule zu vermeiden. Im Folgenden wird der Begriff Schüler und Lehrer
verwendet, er gilt jedoch gleichermaßen für Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer.Jeder Schüler ist zum regelmäßigen und ordnungsgemäßen Schulbesuch verpflichtet (§72 Abs. 3 SchG).
Krankheit muss unverzüglich durch die Eltern, den Ausbildungsbetrieb oder den volljährigen Schüler 
der Schule gemeldet werden. Wer aus den in der Schulbesuchsverordnung geregelten Gründen 
beurlaubt werden möchte, hat dazu rechtzeitig vorher schriftlich vom Klassenlehrer bzw. von der 
Schulleitung die Erlaubnis einzuholen (siehe auch: "Merkblatt zur Schulbesuchsverordnung"). Aus 
privaten bzw. geschäftlichen Gründen versäumter Unterrichtsstoff ist nachzuholen. 

Schulbesuch

Jede Schülerin, jeder Schüler ist zum regelmäßigen und ordnungsgemäßen Schulbesuch verpflichtet. Krankheit muss unverzüglich durch die Eltern, den Ausbildungsbetrieb oder den volljährigen Schüler der Schule gemeldet werden. Wer aus den in der Schulbesuchsverordnung geregelten Gründen beurlaubt werden möchte, hat dazu vorher schriftlich vom Klassenlehrer bzw. von der Schulleitung die Erlaubnis einzuholen (siehe auch: "Merkblatt zur Schulbesuchsverordnung"). Aus privaten bzw. geschäftlichen Gründen versäumter Unterrichtsstoff ist nachzuholen.

Ordnung und Sauberkeit

Wir alle legen Wert darauf, dass unsere Schule sauber und gepflegt ist. Deshalb gehören Abfälle (Papier und Karton, Blechdosen, Aluminium, Flaschen, Batterien, Kunststoff und Restmüll) in die jeweiligen Behälter.
In den Unterrichtsräumen und Fluren dürfen nur verschließbare Getränkeflaschen benutzt werden (keine Dosen, Getränkekartons und Becher). Während des Unterrichts ist es nicht erlaubt, Getränke und Speisen auf den Tischen oder Fensterbänken aufzubewahren.
Jede Klasse ist im Besonderen für die Ordnung und Sauberkeit in ihrem Klassenzimmer verantwortlich. Es ist dafür zu sorgen, dass nach Beendigung des Unterrichts die Fenster geschlossen, die Tafel gereinigt, die Stühle auf den Tisch gestellt, die Ablagefächer geleert und die Abfälle vom Boden aufgelesen sind (siehe auch: Aushang im Klassenzimmer „Ordnung und Sauberkeit im Klassenzimmer“).
Es ist nicht gestattet, Werbematerial im Schulgebäude oder auf dem Parkplatz zu verteilen.Wir alle legen Wert darauf, dass unsere Schule sauber und gepflegt ist. Deshalb gehören Abfälle (Papier 
und Karton, Blechdosen, Aluminium, Flaschen, Batterien, Kunststoff und Restmüll) in die jeweiligen 
Behälter. 
Während des Unterrichts ist es nicht erlaubt, Getränke und Speisen auf den Tischen oder 
Fensterbänken aufzubewahren.
Jede Klasse ist im Besonderen für die Ordnung und Sauberkeit in ihrem Klassenzimmer verantwortlich. 
Es ist dafür zu sorgen, dass nach Beendigung des Unterrichts die Fenster geschlossen, die Tafel 
gereinigt, die Stühle auf den Tisch gestellt, die Ablagefächer geleert und die Abfälle vom Boden 
aufgelesen sind (siehe auch: Aushang im Klassenzimmer „Ordnung und Sauberkeit im Klassenzimmer“).

Benutzung elektronischer Geräte

Auf dem gesamten Schulgelände und im Schulgebäude sind Störungen jeder Art, die durch elektronische Geräte hervorgerufen werden, nicht zulässig. Die Benutzung elektronischer Geräte ist ausschließlich lautlos gestattet. Im Unterricht dürfen elektronische Geräte nur in Absprache mit der Lehrkraft benutzt werden. Während Prüfungen, Klassenarbeiten, etc. müssen alle elektronischen Geräte abgegeben werden. In diesem Fall kann bereits das Mitführen als Täuschungshandlung gewertet werden. Weder die Schule noch der Schulträger haften für abhanden gekommene Gegenstände. Ton- Bild- und Videoaufnahmen sind ohne die ausdrückliche Zustimmung der aufgenommenen Personen und ohne Einhaltung der Datenschutzbestimmungen auf dem gesamten Schulgelände verboten.Auf dem gesamten Schulgelände und im Schulgebäude sind Störungen jeder Art, die durch 
elektronische Geräte hervorgerufen werden, nicht zulässig. Die Benutzung elektronischer Geräte ist 
ausschließlich lautlos gestattet. Im Unterricht dürfen elektronische Geräte nur in Absprache mit der 
Lehrperson benutzt werden. Während Prüfungen, Klassenarbeiten, etc. müssen alle elektronischen 
Geräte abgegeben werden. In diesem Fall kann bereits das Mitführen als Täuschungshandlung
gewertet werden. Weder die Schule noch der Schulträger haften für abhanden gekommene 
Gegenstände.
Ton- Bild- und Videoaufnahmen sind ohne die ausdrückliche Zustimmung der aufgenommenen 
Personen und ohne Einhaltung der Datenschutzbestimmungen auf dem gesamten Schulgelände 
verboten. 

Beschädigungen

Wer Beschädigungen feststellt oder verursacht muss diese umgehend im Sekretariat bzw. beim Hausmeister melden, damit größerer Schaden vermieden und die Haftungsfrage schnell geregelt werden kann. Schuldhaft verursachte Beschädigungen verpflichten zum Schadenersatz und können weitere Maßnahmen nach sich ziehen.Wer Beschädigungen feststellt oder verursacht muss diese umgehend im Sekretariat bzw. beim 
Hausmeister melden, damit größerer Schaden vermieden und die Haftungsfrage schnell geregelt 
werden kann. Schuldhaft verursachte Beschädigungen verpflichten zum Schadenersatz und können 
weitere Maßnahmen nach sich ziehen. 

Rauchen

Das Landesnichtraucherschutzgesetz schützt Sie vor den Gefahren des Passivrauchens. Deshalb ist das Rauchen im Schulgebäude und auf dem Schulgelände untersagt. Ausgenommen hiervon sind die ausgewiesenen Raucherzonen für volljährige Personen. Wer außerhalb dieser Zonen raucht, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die entsprechende Disziplinarmaßnahmen oder eine Geldbuße nach sich ziehen kann. Dies gilt auch für E-Zigaretten.Rauchen
Das Landesnichtraucherschutzgesetz schützt Sie vor den Gefahren des Passivrauchens. Deshalb ist 
das Rauchen im Schulgebäude und auf dem Schulgelände untersagt. Ausgenommen hiervon sind die 
ausgewiesenen Raucherzonen für volljährige Personen. Wer außerhalb dieser Zonen raucht, begeht 
eine Ordnungswidrigkeit, die entsprechende Disziplinarmaßnahmen oder eine Geldbuße nach sich 
ziehen kann. Dies gilt auch für E-Zigaretten. Der Besitz und Konsum von cannabishaltigen Produkten 
ist auf dem Schulgelände untersagt.

Mitführen von Waffen und vergleichbaren Gegenständen

Das Mitführen von Waffen jeglicher Art ist auf dem gesamten Schulgelände verboten. Dazu gehören auch Feuerwerkskörper, Reizgas oder sonstige Chemikalien. Ebenso verboten ist das
Mitführen von Waffennachbildungen.Das Mitführen von Waffen jeglicher Art ist auf dem gesamten Schulgelände verboten. Dazu gehören 
auch Feuerwerkskörper, Reizgas oder sonstige Chemikalien. Ebenso verboten ist das Mitführen von 
Waffennachbildungen und gefährlichen Gegenständen. 

Aufenthalt während der Pausen

Die Klassenzimmer sind während der großen Pausen, der Mittagspause und nach Unterrichtsende zu verlassen. Entsprechend werden die Klassenzimmer von den Lehrkräften abgeschlossen. Schülern kann ein Aufenthalt in den Klassenzimmern in Ausnahmefällen von der Fachlehrerin bzw. vom Fachlehrer gestattet werden. Zur Erholung stehen das Außengelände sowie der Aufenthaltsbereich in der Cafeteria zur Verfügung. Geräuschquellen sind während der Pause nicht gestattet (Mobiltelefon, MP3-Player).Die Klassenzimmer sind während der großen Pausen, der Mittagspause und nach Unterrichtsende zu 
verlassen. Entsprechend werden die Klassenzimmer von den Lehrkräften abgeschlossen. Schülern kann 
ein Aufenthalt in den Klassenzimmern vom Fachlehrer gestattet werden. Zur Erholung stehen das 
Außengelände sowie der Aufenthaltsbereich in der Cafeteria zur Verfügung. Geräuschquellen sind 
während der Pause nicht gestattet (Mobiltelefon, MP3-Player). 

Parken der Fahrzeuge

Motorräder, Mofas und Fahrräder müssen auf den dafür vorgesehenen Abstellplätzen ordnungsgemäß abgestellt werden. Autos sind auf den gekennzeichneten Parkflächen auf dem Parkplatz beim Schulgebäude und den Fahrbahnrändern, sofern kein Park- bzw. Halteverbot besteht, abzustellen. Jede unnötige Lärmbelästigung ist zu vermeiden. Jeder Fahrzeughalter muss darauf achten, dass sein Fahrzeug verschlossen abgestellt ist. Für Diebstähle und Beschädigungen haften die Schule sowie der Landkreis nicht. Daher ist eine Privatversicherung zu empfehlen. Auf dem Parkplatz gilt die Straßenverkehrsordnung.Motorräder, Mofas und Fahrräder müssen auf den dafür vorgesehenen Abstellplätzen ordnungsgemäß 
abgestellt werden. Autos sind auf den gekennzeichneten Parkflächen auf dem Parkplatz beim 
Schulgebäude und den Fahrbahnrändern, sofern kein Park- bzw. Halteverbot besteht, abzustellen. Jede 
unnötige Lärmbelästigung ist zu vermeiden. Jeder Fahrzeughalter muss darauf achten, dass sein 
Fahrzeug verschlossen abgestellt ist. Für Diebstähle und Beschädigungen haften die Schule sowie der 
Landkreis nicht. Daher ist eine Privatversicherung zu empfehlen. Auf dem Parkplatz gilt die 
Straßenverkehrsordnung. 

Politische und religiöse Werbung

Politische und religiöse Werbung durch Wort, Schrift, Bild, Gesten und Emblem, das Tragen von Parteiabzeichen sowie parteipolitische Tätigkeit sind auf dem gesamten Schulgelände, innerhalb des Unterrichts sowie während schulischer Veranstaltungen untersagt.Politische und religiöse Werbung durch Wort, Schrift, Bild, Gesten und Emblem, das Tragen von 
Parteiabzeichen sowie parteipolitische Tätigkeit sind auf dem gesamten Schulgelände, innerhalb des 
Unterrichts sowie während schulischer Veranstaltungen untersagt.

Schlussbestimmungen

Im Rahmen der Schülermitverantwortung können Beschwerden und Anregungen jederzeit über die Klassensprecher/innen beim Klassenlehrer bzw. Verbindungslehrer vorgebracht werden. Die Anweisungen der Lehrkräfte, insbesondere der Aufsichtslehrer/innen sowie der Hausmeister hinsichtlich dieser Schulordnung, sind zu befolgen.Im Rahmen der Schülermitverantwortung können Beschwerden und Anregungen jederzeit über die 
Klassensprecher beim Klassenlehrer bzw. Verbindungslehrer vorgebracht werden. Die Anweisungen 
aller Lehrpersonen, insbesondere der Aufsichtslehrpersonen sowie der Hausmeister hinsichtlich dieser 
Schulordnung, sind zu befolgen.

 
Friedrichshafen, 1. September 2025
gez. S. Oesterle (Schulleiter)